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Illegale Windows 7 Tricks

Forum: Allgemeine Fragen und Probleme (Windows 7)

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  1. #1
    Home Premium Avatar von unawave
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    Standard Illegale Windows 7 Tricks

    Was ist eigentlich erlaubt ? Welche Features darf man aktivieren, die eigentlich nur den "höheren" Versionen vorbehalten ist ? Ist alles erlaubt, was möglich ist ? Oder ist nur erlaubt, was man einfach z.B. per Registry-Eintrag "einschalten" kann ?

    Einige Beispiele:
    • In der Windows 7 "Starter"-Version ist es "normalerweise" nicht möglich das Desktop-Hintergrundbild zu ändern (mit Zusatzprogrammen ist das aber problemlos möglich). Microsoft nennt das auch als Einschränkung der Starter-Version; bzw. hebt hervor, daß dieses Feature in den "höheren" Versionen möglich ist. In den Lizenzbedingungen steht natürlich nichts von dieser Einschränkung. Ein Verweis auf eine verbindliche Feature-Liste habe ich auch nicht gefunden. So eine Liste müßte auch sehr lang sein. Es gibt teilweise sehr exotische Features, deren Bedeutung nicht jedermann versteht. Z.B. gibt es nur in den Versionen Professional, Ultimate und Enterprise das Programm "gpedit.msc" (Gruppenrichtlinieneditor).
    • Es gibt Marken-PCs mit verbundeltem Betriebssystem. Da steht dann auf dem Datenträger, daß diese Lizenz nur mit diesem PC betrieben werden darf. Diese Verbundelung ist aber nach europäischem Recht unzulässig. Man darf also auf so einem PC z.B. Linux installieren und diese entbundelte Windows 7 Lizenz bei eBay verkaufen.
    • Eine Windows 7 Upgrade Version kann man normalerweise nur dann installieren, wenn das Setup-Programm aus einem laufendem Windows heraus aufgerufen wird. Vielfach wird aber im Internet und in Computermagazinen beschrieben wie eine Installation und anschließende Aktivierung auch ohne installierte Vorversion möglich ist. Das ist so von Microsoft nicht vorgesehen - aber ist es deshalb verboten ?
    • Ebenso ist ein Downgrade von einer Windows 7 Ultimate Testversion (RC, Release Candidate) zu einer finalen Home Premium Version möglich. Auch das ist so von Microsoft nicht vorgesehen - aber ist es deshalb verboten ?
    • Das Windows 7 Basic Theme läßt sich farblich anpassen - aber nur, wenn man zuvor drei andere Dateien patched ("uxtheme-Patch").
    • "Windows Mail" wird mit Windows 7 ausgeliefert (im Ordner C:\Programme\Windows Mail\). Nur: Es läuft nicht. Ersetzt man allerdings eine DLL-Datei im Windows Mail Ordner durch eine DLL-Datei aus Vista - dann funktioniert "Windows Mail" auch unter Windows 7 tadellos. Darf man auf diese Weise ein Programm reparieren, welches mit Windows 7 ausgeliefert wird ?
    • Was ist, wenn man eine aktivierte Windows 7 Installation auf die eigene Festplatte in eine separate Partition klont ? Laut Lizenzbestimmungen ist nur eine Aktivierung pro PC erlaubt - was ja in diesem Falle zutrifft.
    • Oder kann man sowieso auf seinem PC beliebig viele parallel Installationen machen und aktivieren ?
      Zitat Microsoft Lizenzbestimmungen: "Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert."
    • Der Aktivierungszeitraum von 30 Tagen kann man ja per Kommandozeile bis zu dreimal um jeweils 30 Tage verlängern. Ist das erlaubt ? Der Befehl dazu ist ja quasi in Windows 7 enthalten. In den Lizenzbestimmungen steht dazu nur sehr schwammig:
      "Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, verfügen Sie vor der Aktivierung über das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu verwenden."
      Der Begriff "bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt" ist ansonsten nicht näher definiert. Sind es 30 oder 120 Tage ?
    • Nach dem oben zitierten Lizenzausschnitt darf man wohl keine Windows 7 Version zu Testzwecken installieren (auch nicht 30 Tage ohne Aktivierung), wenn man keine Lizenz dazu hat. Als Ordnungsgemäße Lizenz beschreibt Microsoft:
      • Entweder Retail-Version bestehend aus Lizenz-Key und original Datenträger (DVD) und Kaufnachweis und Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity = COA Label)
      • Online-Version (Software dann per Download) bestehend aus Lizenz-Key und Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software

      Aber: Auf einer Windows 7 DVD befinden sich ja immer alle 4 (64 Bit) oder 5 Versionen (32 Bit). Wenn man eine spezielle Datei löscht kann man alle Versionen installieren. Hat man nun z.B. eine Windows 7 Home Premium Lizenz, dann darf man wohl trotzdem nicht die Starter-Version auf seinem Notebook für 30 Tage zu Testzwecken installieren.
    • Der Windows XP-Mode, also ein voraktiviertes Windows XP in einer virtuellen Maschine nutzen, ist normalerweise nur mit den Versionen Professional, Ultimate und Enterprise möglich. Anbieter anderer virtueller Maschinen laden sich einfach das voraktivierte Windows XP direkt von Microsoft und binden es in ihre virtuellen Maschinen ein.

    Also:
    Viele dieser Tricks sind in den Lizenzbestimmungen nicht verboten.
    Ist alles erlaubt, was nicht verboten ist ?
    Oder ist nur das gestattet, was ausdrücklich zugesagt ist ?

    Und noch ein Gesichtspunkt:
    Viele diese Tricks werden in großen Computermagazinen veröffentlicht.
    Erweckt das nicht bei vielen den Eindruck, daß alle diese Tricks erlaubt sind ?

  2. #2
    Ultimate Avatar von thl1966
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    Standard AW: Illegale Windows 7 Tricks

    Das sind ja sehr interessante Fragen. Würde mich auch persönlich interessieren.
    Vieleicht gibt es hier im Forum einer, der sich juristisch gut auskennt und das mal beantworten kann. Die Lizenzbestimmungen sind sehr schwammig geschreiben, das stimmt. Die meisten lesen die nie und aktzeptieren diese einfach per Mausklick.

  3. #3
    Home Premium Avatar von unawave
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    Standard AW: Illegale Windows 7 Tricks

    Zitat Zitat von thl1966 Beitrag anzeigen
    Die Lizenzbestimmungen sind sehr schwammig geschrieben, das stimmt.
    Und unverständlich; z.B:
    Zitat Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen
    Sie sind nicht dazu berechtigt:
    • Komponenten der Software zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter der Software ausgeführt werden.
    Mit "Software" ist "Windows" gemeint. Und dann würde der Satz so lauten:
    Sie sind nicht dazu berechtigt Komponenten von Windows zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter Windows ausgeführt werden.
    Alles klar ?

  4. #4
    Ultimate Avatar von thl1966
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    Standard AW: Illegale Windows 7 Tricks

    Das ist ja krass!!

  5. #5
    Home Premium Avatar von unawave
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    Standard AW: Illegale Windows 7 Tricks

    Man beachte auch die besonderen Hinweise für deutsche und österreichische Käufer:
    Zitat Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen
    Wenn Sie die Software in DEUTSCHLAND oder in ÖSTERREICH erworben haben, findet die Beschränkung im vorstehenden Absatz „Beschränkung und Ausschluss des Schadenersatzes“ auf Sie keine Anwendung.
    Wenn also ein Amerikaner die Software in Deutschland erworben hat, gilt deutsches Recht ???
    Und was bedeutet "in Deutschland erworben" ?
    • Wenn z.B. ein Amerikaner die Software von Amerika aus in einem deutschen Online-Schop erworben hat ?
    • Oder auch wenn z.B. ein Amerikaner die Software von Deutschland aus in einem amerikanischen Online-Schop erworben hat ?

    Zitat Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen
    In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH gibt es das Konzept der Implied Warranties oder Implied Guarantees, wie es im vorstehenden zweiten Unterabschnitt von Abschnitt B dargelegt ist, nicht. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen Rechte nach deutschem bzw. österreichischem Recht hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

  6. #6
    Home Basic Avatar von McFex
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    Standard AW: Illegale Windows 7 Tricks

    bin kein jurist, aber habe durch betriebsratsarbeit ein wenig über gesetzestexte und deren interpretation gelernt, bzw. wie Recht angewendet wird.

    Also:
    Viele dieser Tricks sind in den Lizenzbestimmungen nicht verboten.
    Ist alles erlaubt, was nicht verboten ist ?
    Oder ist nur das gestattet, was ausdrücklich zugesagt ist ?
    meiner ansicht nach gilt:
    erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, solange es nicht gegen andere übergeordnete gesetze verstößt.

    Und noch ein Gesichtspunkt:
    Viele diese Tricks werden in großen Computermagazinen veröffentlicht.
    ...
    das bestätigt, denke ich, meine these; sonst würden die aus dem klage-sturm gar nicht mehr herauskommen.

    gehen wir also mal deine liste durch:
    • In der Windows 7 "Starter"-Version ist es "normalerweise" nicht möglich das Desktop-Hintergrundbild zu ändern (mit Zusatzprogrammen ist das aber problemlos möglich). Microsoft nennt das auch als Einschränkung der Starter-Version;.....
      ich habe irgendwo gelesen, dass Microsoft diese "enschränkungen" aus gründen der leistungsfähigkeit der computer, für die die sogenannte "Starter-Edition" gedacht ist, bestehen.
      sie ist wohl für die ganz kleinen zugeschnitten, netbooks z.b., die ohne diese beschränkungen schnell ins schwitzen geraten würden.
      Wer aber gerne trotzdem kosmetische veränderungen vornehmen möchte, kann das auf eigenes risiko tun, da nirgendwo explitzit steht,dass es verboten ist. das Microsoft es als "Einschränkung" nennt, bedeutet lediglich, was ich oben erklärt habe.
    • den nächsten punkt hast du quasi selbst beantwortet: so ist es.
    • Vielfach wird aber im Internet und in Computermagazinen beschrieben wie eine Installation und anschließende Aktivierung auch ohne installierte Vorversion möglich ist. Das ist so von Microsoft nicht vorgesehen - aber ist es deshalb verboten ?
      nein! nur wenn Microsoft irgendwo ausdrücklich diese art der installation als verstoß gegen lizenzbedingungen darlegt.
      laufen denn solche versionen anstandslos? mit update und allem drum und dran?
    • für den nächsten und alle folgenden ähnlichen punkte gilt:
      was von Microsoft nicht vorgesehen, aber dennoch möglich ist, ist nicht verboten, solange Microsoft es nicht explizit untersagt.
      auch hier die frage: laufen diese downgrades problemlos und sind updatefähig?
    • Das Windows 7 Basic Theme läßt sich farblich anpassen - aber nur, wenn man zuvor drei andere Dateien patched ("uxtheme-Patch").
      das gabs ja auch schon unter XP. auch da war es nicht erwünscht, da die wirtschaftsbosse des microsoft-konzerns immer gleich ihre felle davon schwimmen sehen, wenn es personalisierung gratis gibt. verhindern konnten sie es aber auch damals schon nicht - es gab zwar diverse lizenzrechtliche auseinandersetzungen mit seiten wie themexp.org, etc., aber offensichtlich mit mäßigem erfolg (wobei ich nicht ganz sicher bin, ob microsoft die seite nicht einfach gekauft hat - denn aus der anfangs gänzlich frei zugänglichen seite wurde später eine gebührenpflichtige).
    • "Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert."
      Laut Lizenzbestimmungen ist nur eine Aktivierung pro PC erlaubt.
      sorum ergibt es sinn. aber auch hier scheitert die strafverfolgung an praktischen grenzen - von daher bleibt es ziemlich wahrscheinlich ohne konsequenz, wenn man sein windows 80mal auf seinem computer installiert...
    • "Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, verfügen Sie vor der Aktivierung über das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu verwenden." [...] Sind es 30 oder 120 Tage ?
      120 Tage. (siehe ganz oben, außerdem wäre auch hier starfverfolgung kontraproduktiv)
    • beim vorletzten punkt kommen wir in die verwirrende situation, dass etwas klar verboten ist, aber konsequenzen aus praktischen gründen ausbleiben:
      Wenn man eine spezielle Datei löscht kann man alle Versionen installieren.
      das löschen dieser datei bedeutet aber einen eingriff vorzunehmen, der vom Urheberrecht her verboten ist.
      Es wird aber kaum rechtliche konsequenzen nach sich ziehen, wenn man es trotzdem macht, da ja nicht hinter jedem pc-user ein Microsoft-Inspektor steht.
      wäre auch marketingtechnisch eher idiotisch hier strafverfolgung zu betreiben, denn auch auf diesem wege verbreitet sich die software und findet nach der 30 (oder 120) tage testphase evtl. neue käufer.
    • Anbieter anderer virtueller Maschinen laden sich einfach das voraktivierte Windows XP direkt von Microsoft und binden es in ihre virtuellen Maschinen ein.
      das kann ich mir nicht vorstellen, dass die das "einfach so" machen; die müssen Microsoft dafür was zahlen, oder nicht?


    aber welche anwendungen, die unter windows nicht ausgeführt werden,
    mit windowskomponenten wo anders ausgeführt werden könnten,
    aber nicht dürfen, weiß ich auch nicht.....

    im endeffekt kann uns nur ein rechtsgelehrter ganz genau sagen, was nun gilt und was nicht, nicht umsonst haben größere Firmen ihre eigene rechtsabteilung; und die Microsoft-Rechtsabteilung hat mit sicherheit sogar ihren eigenen wolkenkratzer im redmonder komplex - schließlich müssen die sich mit den rechtssystemen der ganzen welt auseinandersetzen!
    und wie man an urteilen des Europäischen Gerichtshofes sehen kann, klappt das auch nicht immer....!

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